Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Multi Sonic GmbH
Ferdinand-Porsche-Str. 17A
76275 Ettlingen
Vertreten durch:
Geschäftsführer Arnold Schneider
Kontakt:
Telefon: +49 (0)7243 561 795 99
E-Mail: inf(at)multi-sonic.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 742926
UST-ID: DE314924238
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des
§ 14 Absatz 1 BGB.
1.2 Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Zahlungen und sonstige Rechtsgeschäfte sowie
etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen liegen diesen AGB zugrunde. Allgemeine
Einkaufs- und Lieferbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn,
dass sie von MULTISONIC ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Angebote von Multi Sonic sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn Multi
Sonic dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
1.4 Bestellungen des Bestellers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungen sind
schriftlich an Multi Sonic zu richten. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von
Multi Sonic zustande, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung durch den
Besteller.
1.5 Multi Sonic behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionsunterlagen,
Mustern, Kostenvoranschlägen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art –
auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
1.6 Multi Sonic verpflichtet sich, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom Besteller
als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung
Dritten zugänglich zu machen.
1.7 Vom Besteller übergebene Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Multi Sonic ist nicht
berechtigt, diese ohne Zustimmung der anderen Partei zu nutzen; es sei denn, für die
Erstellung des Angebotes und die gesamte Wertschöpfungskette des
Vertragsgegenstandes.
1.8 Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne die ausdrückliche Zustimmung von Multi Sonic
nicht auf Dritte übertragen. Multi Sonic darf die Zustimmung zur Übertragung von
Vertragsrechten nicht unbillig verweigern.
2. Preise
2.1 Die Preise, falls nicht anders im Angebot/Auftrag/in der Auftragsbestätigung vereinbart,
verstehen sich ab Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und
Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellen, Montage und Inbetriebnahme sowie
Bedienungseinweisung nicht ein.
2.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug oder entsprechend der in der jeweiligen
Auftragsbestätigung enthaltenen Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.
3.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Multi Sonic die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe
von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr vor.
3.4 Einwendungen gegen die Multi Sonic Rechnungslegung, Kontoauszüge,
Kontenabstimmungen usw. müssen schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4
Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine
fristgerechte Einwendung so gilt dies als Anerkenntnis der Rechnungssumme, des Saldos usw.,
sofern Multi Sonic bei Fristbeginn auf diese Rechtswirkung gesondert hingewiesen hat. 4.
Lieferzeit, Lieferverzögerung
4.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch
Multi Sonic setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den
Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.
B. Beibringung der Unterlagen, Freigaben, erforderlichen behördlichen Bescheinigungen
oder Genehmigungen und sonstigen Leistungs- und Lieferbestandteile, sowie vereinbarter
Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Dies gilt nicht, soweit Multi Sonic die Verzögerung zu vertreten hat.
4.2 Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin ist ein nach der üblichen zumutbaren
Sorgfalt benannter Plantermin. Sofern Multi Sonic verbindliche Lieferfristen aus Gründen,
die Multi Sonic nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der
Leistung), wird Multi Sonic den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig
die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen
Lieferfrist nicht verfügbar, ist Multi Sonic berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird Multi Sonic
unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt
insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Multi Sonic,
wenn Multi Sonic ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Multi Sonic
noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Multi Sonic im Einzelfall zur Beschaffung
nicht verpflichtet sind.
4.3 Werden im Laufe der Leistungsumsetzung einvernehmlich Änderungen am Produkt oder den
Leistungspflichten der Vertragsparteien neue Lieferfristen vereinbart, ist in der Regel keine
neue Auftragsbestätigung erforderlich.
4.4 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Multi Sonic
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu
erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin
maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
4.5 Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die
der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der
Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten
berechnet.
4.6 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskämpfe, Mobilmachung,
Streik, Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von
Multi Sonic liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Multi
Sonic wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst
mitteilen.
4.7 Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn Multi Sonic die
gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann
darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines.
Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der
Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung
entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von Multi Sonic. Eine
Entschädigungs- oder Schadensersatzpflicht trifft Multi Sonic in diesem Fall nicht. Im
Übrigen gilt Abschnitt 9.2.
4.8 Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der
Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur
Gegenleistung verpflichtet.
4.9 Setzt der Besteller Multi Sonic – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle –
nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist
der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er
verpflichtet sich, auf Verlangen des Lieferers in angemessener Frist zu erklären, ob er von
seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
4.10 Weitere Ansprüche aus Lieferverzug, insbesondere Schadenersatzansprüche, bestimmen
sich ausschließlich nach Abschnitt 9.2 dieser AGB.
5. Gefahrübergang, Abnahme, Versand
5.1 Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen von Multi Sonic ist – sofern nichts anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – der Firmensitz in Ettlingen.
5.2 Lieferungen/Leistungen von Multi Sonic erfolgen EXW Incoterms ® ICC 2010, d. h die Gefahr
geht auf den Besteller über, wenn Multi Sonic den Liefergegenstand zur Abholung durch
den Besteller bereitgestellt hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
Multi Sonic noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und
Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den
Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach
der Meldung von Multi Sonic über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der
Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht
verweigern.
5.3 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die
Multi Sonic nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand-
bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Multi Sonic verpflichtet sich, auf Kosten
des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
5.4 Multi Sonic ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit für den Besteller zumutbar.
5.5 Eine Vor- oder Endabnahme gilt im Übrigen als erteilt, wenn; trotz schriftlicher
Abnahmebereitmeldung durch Multi Sonic, ein Abnahmetermin von Seiten des Bestellers
nicht innerhalb von 4 Wochen zustande kommt, oder im Falle erfolgter Lieferung, der
Liefergegenstand bereits vom Besteller in Betrieb genommen wurde.
5.6 Versandweg und Transportmittel sind Multi Sonic unter Ausschluss einer Haftung zu
überlassen.
5.7 Die Ware wird handelsüblich verpackt. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden
nicht zurückgenommen. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder
ein sonstiger besonderer Schutz, z.B. für eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung,
bedarfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.8 Wareneingangsprüfung
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen vom Kunden auf Identität und Vollzähligkeit,
ferner auf äußerlich erkennbare Beschädigungen und Mängel zu untersuchen. Verluste und
Transportschäden sind vom Kunden dem Frachtführer bzw. Spediteur anzuzeigen. Ist ein
Verlust oder eine Beschädigung des Transportgutes äußerlich erkennbar, so muss die
Anzeige spätestens bei Ablieferung erfolgen, andernfalls in Textform innerhalb von 7 Tagen
nach Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Multi
Sonic erhält vom Kunden unverzüglich in Textform Nachricht von der Schadensanzeige. In
jedem Falle sind Beanstandungen, die sich aus der Untersuchung nach Absatz 1 ergeben,
unverzüglich in Textform Multi Sonic mitzuteilen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform gerügt
werden. Sofern die Lieferung vereinbarungsgemäß nicht an den Kunden, sondern an einen
von ihm bestimmten Dritten erfolgt, hat der Kunde die Verpflichtungen nach den Absätzen 1
bis 3 dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde bleibt neben dem Dritten verpflichtet.
6. Aufstellung und Inbetriebnahme
6.1 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Maschine/Anlage durch Multi
Sonic- Servicetechniker aufgestellt und in Betrieb genommen. Reibungslose Aufstellung
und Inbetriebnahme setzt voraus, dass die Maschine/Anlage durch den Auftraggeber
abgeladen, vollständig ausgepackt und an ihren endgültigen Aufstellungsort verbracht ist.
Weiterhin müssen sämtliche Voraussetzungen gemäß unseren Aufstellungs- und
Betriebsbedingungen sowie unseres Aufstellungsplanes durch den Auftraggeber erfüllt sein
(Versorgungsanschlüsse usw.).
6.2 Unser Angebotspreis setzt weiter voraus, dass dem für die Montage verantwortlichen Multi
Sonic-Servicetechniker entsprechendes Hilfspersonal und gegebenenfalls erforderliche
Hebezeuge kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
6.3 Die Aufwendungen für Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung sind im Angebot gemäß
separat ausgewiesener Spezifikation enthalten. Diese gelten nicht für Einsätze an
Wochenende und arbeitsfreien Werktagen. Eventuell anfallende Aufwendungen hierfür
berechnen wir gemäß unseren jeweils gültigen Montage- und Service Verrechnungssätzen.
6.4 Unterbrechungen, die wir nicht zu vertreten haben, werden separat berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Multi Sonic behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus dem Liefervertrag
vor.
7.2 Für den Fall einer Stornierung des Lieferumfanges durch den Besteller bei Multi Sonic, wird
Multi Sonic eine Rechnung entsprechend dem Anarbeitungszustand anteilig stellen und
diese ist vom Besteller sofort zu begleichen.
7.3 Der Besteller hat auf Verlangen von Multi Sonic diesen umfassend bei dessen Bemühungen
zu unterstützen, das Eigentumsrecht am Liefergegenstand in dem betreffenden Land zu
schützen, oder in sonstiger Weise für eine ausreichende Sicherheit der Interessen von Multi
Sonic an der Zahlung zu sorgen.
7.4 Multi Sonic ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl,
Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller
selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Multi Sonic GmbH
(nachfolgend Multi Sonic genannt)
Seite 5 von 7 Stand, 01.10.2017
7.5 Der Besteller darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder veräußern,
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder
sonstigen Verfügungen durch Dritte ist Multi Sonic unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Multi
Sonic zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt, Zug um Zug
gegen Rückzahlung etwaiger bereits erbrachter Teilzahlungen. Der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet.
8. Mängelansprüche
8.1 Multi Sonic gewährleistet die Mängelfreiheit und Vollständigkeit der Lieferung und Leistung ab
Lieferdatum. Wenn nicht anders angegeben, beträgt der Gewährleistungszeitraum 12
Monate bei 1-Schicht-Betrieb, max. jedoch für 2000 Betriebsstunden, je was zuerst eintritt.
Die Gewährleistung beginnt zum Zeitpunkt, in dem die Abnahme erfolgt ist, jedoch
spätestens 6 Wochen nach Lieferung. Einsätze, deren Ursachen nicht in einem erheblichen
Mangel liegen, werden auch in der Gewährleistungszeit berechnet. Für Sach- und
Rechtsmängel der Lieferung haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche –
vorbehaltlich Abschnitt 9 – wie folgt:
Sachmängel
8.1.1 Alle diejenigen Teile sind nach Wahl von Multi Sonic nachzubessern oder mangelfrei zu
ersetzen (im Folgenden kollektiv als Nacherfüllung bezeichnet), die sich infolge eines vor
dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung
solcher Mängel ist Multi Sonic unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ersetzte Teile werden
Eigentum von Multi Sonic.
8.1.2 Der Besteller hat Multi Sonic die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu
übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller Multi Sonic die mangelhafte
Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet
weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Multi Sonic
ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
8.1.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt
Multi Sonic, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein
Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann Multi Sonic die
hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.
8.1.4 Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom
Vertrag, wenn Multi Sonic – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine
gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines
Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht
dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf
Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
8.1.5 Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
a. Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte
Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse – sofern sie nicht vom Multi Sonic zu verantworten sind.
b. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung durch
Multi Sonic für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige
Zustimmung durch Multi Sonic vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
Rechtsmängel
8.1.6 Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird Multi Sonic auf seine Kosten dem
Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den
Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die
Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
8.1.7 Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht
möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten
Voraussetzungen steht auch Multi Sonic ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
8.1.8 Darüber hinaus wird Multi Sonic den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
8.1.9 Die in Abschnitt 8.1.6 genannten Verpflichtungen von Multi Sonic sind vorbehaltlich
Abschnitt 9.2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie
bestehen nur, wenn
a. der Besteller Multi Sonic unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder
Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
b. der Besteller Multi Sonic in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten
Ansprüche unterstützt bzw. Multi Sonic die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen
gemäß Abschnitt 8.1.6 ermöglicht,
c. Multi Sonic alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen
vorbehalten bleiben,
d. der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und
e. die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den
Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise
verwendet hat.
9. Haftung des Lieferers, Haftungsausschluss
9.1 Wenn der Liefergegenstand infolge von Multi Sonic schuldhaft unterlassenen oder
fehlerhaften Ausführungen, Vorschlägen und Beratungen, die vor oder nach
Vertragsschluss erfolgten, oder durch die schuldhafte Verletzung anderer vertraglicher
Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des
Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so
gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte
8 und 9.2.
9.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Multi Sonic – aus
welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a. bei Vorsatz,
b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter,
c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat,
e. im Rahmen einer Garantiezusage,
f. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen-
oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Multi Sonic auch bei grober Fahrlässigkeit
nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf
den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Multi Sonic hat eine
Produkthaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung abgeschlossen.
10. Verjährung
10.1 Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12
Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 9.2 a – e und f gelten die
gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für
Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
11. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches
Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen.
Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine
Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG)
vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode
umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere
CopyrightVermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
von Multi Sonic zu verändern.
Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien
bleiben bei Multi Sonic bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist
nicht zulässig.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Multi Sonic und dem Besteller gilt ausschließlich das
für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz von Multi Sonic zuständige Gericht. Multi Sonic ist jedoch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.